teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen & Marktregeln für den Handmade Markt im Grünen am Sonntag, den 21. Juni 2020 am Alten Flugplatz, FFM - Bonames

 

1. Informationen zu Handmade Markt im Grünen
Der Handmade Markt im Grünen ist eine Outdoor Veranstaltung von Katharina Kottisch (nachfolgend Organisatorin). Der Handmade Markt im Grünen findet zum neuten Mal am Sonntag, 21. Juni 2020 in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr am Tower Café, Am Burghof 55 in 60437 Frankfurt-Bonames statt. Über die Teilnahme an Handmade Markt im Grünen entscheiden die Organisatorin, es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme. Alle Bewerber werden schriftlich (per Mail) über Zusage bzw. Absage benachrichtigt. Bei Zusage der Teilnahme an Handmade Markt im Grünen wird der Teilnahmebetrag (nach Rechnungsstellung) sofort fällig. Des Weiteren werden Bildmaterial und ein Kurztext/ Beschreibung vom Aussteller benötigt.

 

2. Zeiten
Der Aufbau beginnt am Veranstaltungstag um 09:00 und muss bis 10:45 Uhr abgeschlossen sein. Der Marktbetrieb findet von 11:00 bis 18:00 Uhr statt, der Abbau beginnt direkt im Anschluss an die Veranstaltung ab 18:00 Uhr und muss bis 20:00 Uhr abgeschlossen sein. Die Zeiten für den Auf- und Abbau sind unbedingt einzuhalten. Vor Beendigung der Veranstaltung darf kein Stand abgebaut werden. Für vorsätzliche Beschädigungen in und an der Ausstellungsfläche haftet der Aussteller selbst. Verwendete Materialien müssen schwer entflammbar sein.

 

3. Ausstellungsfläche

Die Ausstellungsfläche wird dem Teilnehmer unmöbliert zur Verfügung gestellt. Die Verkaufsflächen sind eigenständig und ansprechend zu gestalten. Die Standflächen müssen vom Aussteller mit einem WEISSEN Pavillon/ Zelt überdacht werden. Die Standfläche wird auf dem Boden markiert/ abgeklebt. Die Fläche beschreibt den Platz für die Produkte, Aufbauten und den Aufenthaltsbereich der Aussteller. Es ist nicht erlaubt, Produkte oder Aufbauten aus der Fläche herausragen zu lassen. Die Lauffläche und Rettungswege müssen unbedingt frei bleiben. Die Zuteilung der Standflächen erfolgt durch die Organisatoren. Ein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Standfläche in einem bestimmten Bereich besteht nicht. Befinden sich auf der angemieteten Standfläche Installationsanschlüsse und sonstige feste Einbauten, berechtigt dies nicht zu einer Minderung des Teilnahmebetrages oder zum Rücktritt. Die Ausstellungsflächen müssen während der Öffnungszeiten der Veranstaltung mit dem angemeldeten und zugelassenen Ausstellungsgut bestückt und personell besetzt sein. Anfallender Abfall wird vom Aussteller eigenständig entsorgen. Es ist nicht gestattet Musik abzuspielen. Es dürfen keine brennbaren Gegenstände entzünden (Kerzen, Räucherstäbchen o.ä.) werden. Für entstandene Personen- und Sachschäden haftet der Aussteller in vollem Umfang.

 

4. Leistungen Veranstalter & Handmade Markt im Grünen
Organisation und Durchführung der Veranstaltung, Bereitstellung der Ausstellungsfläche mit Kontaktmöglichkeiten zu Konsumenten, Veröffentlichung der Teilnehmer auf der Handmade Markt im Grünen Facebook-Seite, Flyer, Plakat, PR-Arbeit: Medienpartner, Print- und Onlinemedien, Social Media Aktivitäten.

 

5. Anlieferung & Parken

Für die Anlieferung und Abtransport der Waren ist der Aussteller selbst zuständig und verantwortlich. Entstehende Kosten hierfür werden nicht vom Veranstalter und den Organisatoren getragen/ übernommen. Die Anlieferung erfolgt über Am Burghof 55. Ein kurzfristiges Halten im Bereich des Marktes ist nur zum Entladen gestattet. 

 

6. Anmeldung

Durch das Absenden der vollständig ausgefüllten Teilnahmeformulare wird der Wunsch geäußert beim Handmade Markt im Grünen am 21. Juni 2020 teilzunehmen. Mit dem Absenden des Formulars werden die Teilnahmebedingungen als verbindlich anerkannt. Unvollständige Bewerbungen können nicht bearbeitet werden!

 

7. Zulassung

Über die Teilnahme / Zulassung entscheiden die Organisatorin. Die Teilnahmebestätigung oder -ablehnung ergeht schriftlich per E-Mail. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme.

 

8. Kosten

3m x 3m unmöbliert, ohne Stromanschluss, ohne Pavillion = 140,- zzgl. 19% MwSt.
Nach der Teilnahmebestätigung und Erhalt der Rechnung wird der Teilnahmebetrag unter Einhaltung der Fristen sofort fällig. Die fristgerechte Zahlung ist Voraussetzung sämtlicher Verbindlichkeiten, so auch für den Bezug der Standfläche.

 

9. Rücktritt

Dem Aussteller steht das Recht zu, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und Rechnung, schriftlich und ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Dieser Rücktritt zieht keine Kostenforderung nach sich. Erfolgt die Absage nach Ablauf der Rücktrittsfrist, so ist die Zahlung der kompletten Standmiete fällig.

 

10. Werbung und PR
Nur bei einer fristgerechten Abgabe der benötigten Ausstellerinformationen (Bildermaterial und Kurzbeschreibung) kann der Veranstalter die Aufnahme in die eigene PR – Aktivitäten gewährleisten. Daten die nach dem vereinbarten Termin eingereicht werden können nicht berücksichtigt werden. Falls die angeforderte Angaben nicht bis zum genannten Termin eingereicht worden sind, werden Grundinformationen aus dem Anmeldeformular entnommen. Der Veranstalter behält sich redaktionelle Änderungen vor.

 

11. Bild- und Textrechte

Mit der Anmeldung gibt jeder Teilnehmer sein Einverständnis, das eingereichte Unterlagen für entsprechende Dokumentationen wie auch Promotion- und Öffentlichkeitsarbeiten verwendet werden können. Bild- und Textrechte müssen frei von Rechten Dritter sein. Der Teilnehmer haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben.

 

12. Brandschutz

Unter den Pavillions dürfen keine brennbaren Gegenstände entzündet (Kerzen, Räucherstäbchen o.ä.) werden. Feuerlöscher und Rettungswege/ Beschilderung dürfen nicht entfernt, oder abgedeckt werden.

 

13. Höhere Gewalt

Muss die Veranstaltung infolge höherer Gewalt (Feuer, Hochwasser, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhe o.ä.) oder auf behördliche Anordnung abgesagt, verschoben, verkürzt oder geschlossen werden, hat der Aussteller keinen Anspruch auf Ersatz der Ihnen hieraus entstehenden Schäden.

 

14. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Sach- und Personenschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Er übernimmt jedoch keine Haftung für die vom Aussteller eingebrachten Gegenstände. Während der Ausstellungszeiten haben die Teilnehmer selbst für die Sicherheit ihrer Ausstellungsobjekte zu sorgen, dies gilt insbesondere für Diebstahl. Das betrifft auch die Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung.